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Vorwort
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Förderrahmen
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Projekt
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Abschluss
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Unbürokratische Förderung für Projekte, die Menschen verbinden – Fonds „Auf Augenhöhe“

Antrag an den Fonds „Auf Augenhöhe“

Förderung von Begegnung, Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt

Seit 2016 fördert der Fonds „Auf Augenhöhe“ niedrigschwellig Projekte mit bis zu 5.000 Euro, die Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Flucht- oder Migrationsgeschichte ermöglichen. Ziel ist es, durch gemeinsame Aktivitäten Räume für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen – offen für alle, unabhängig von Herkunft, kulturellem Hintergrund oder sozialem Status.

Bewerben können sich Bürgerstiftungen und Houses of Resources (HoR) zusammen mit ihren gemeinnützigen Partnerorganisationen, wenn sie kreative Ideen für ein lebendiges Miteinander umsetzen. Ob beim Kochen, in Bewegung, beim Streifzug durch die Natur oder auf der Theaterbühne – der Fonds unterstützt genau solche Erlebnisse, die Menschen verbinden und Gemeinschaft erfahrbar machen.

Neu: Direktförderung bis zu 1.000 Euro

Gemeinnützige Akteur:innen ohne Anbindung an eine Bürgerstiftung oder ein HoR können künftig direkt und unkompliziert Fördermittel beantragen. Die neu eingeführte Direktförderung stellt hierfür bis zu 1.000 Euro pro Projekt bereit und soll insbesondere kleinere Vorhaben und lokale Initiativen stärken. Diese Fördermöglichkeit ist zunächst bis Ende Q1/2026 befristet und kann pro Projekt nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Die Bearbeitung der Förderanträge für den Fonds „Auf Augenhöhe“ übernimmt der GLS Treuhand e. V. Weitere Informationen zum Fonds finden sich unter: www.fonds-auf-augenhoehe.de

Förderbedingungen auf einen Blick

  • Zielsetzung: Förderung von Vielfalt, Respekt und gesellschaftlichem Miteinander über Projekte, bei denen die Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Fluchtbiografie im Fokus steht.
  • Fördersumme:
    • Neue Projekte: bis zu 5.000 Euro pro Projekt
    • Folgeprojekte: bis zu 3.000 Euro für die Weiterentwicklung oder Wiederholung eines bereits geförderten Projekts – basierend auf bisherigen Erfahrungen und in Zusammenarbeit mit den bestehenden Partnerorganisationen (nur nach Vorliegen des Verwendungsnachweises)
    • Direktförderung: bis zu 1.000 Euro für gemeinnützige Akteur:innen – eine Partnerschaft mit Bürgerstiftungen oder HoR ist nicht erforderlich

Die Antragstellenden legen die Höhe der Fördersumme im Antrag selbst fest. Sie bemisst sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Projekts. Die genannten Maximalbeträge bilden die Obergrenzen und müssen nicht ausgeschöpft werden. Bis zu 10 Prozent der Fördersumme – maximal 500 Euro bei neuen Projekten bzw. 300 Euro bei Folgeprojekten – dürfen ohne Zweckbindung verwendet werden, etwa für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beratung von Partnerorganisationen. Diese Regelung gilt nicht für Direktförderungen.

Bitte vor dem Ausfüllen des Antrags bereithalten

  • Unterschriebene Bestätigung und Datenschutzerklärung
  • Aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis (z. B. Freistellungsbescheid)
  • Ggf. Projektunterlagen

Förderrahmen

Bei Direktförderung kann nur ein Antrag für ein Eigenprojekt gestellt werden.

Kontaktdaten

Bankverbindung

Ansprechpartner für Rückfragen

Partnerorganisation

Gemeinnützigkeitsnachweis

Projektinformationen

Eckdaten

Beschreibung

Bedarf und Finanzierung

(bei nicht zutreffenden Feldern bitte 0 Euro eintragen)

Präambel des Fonds „Auf Augenhöhe“

Millionen Menschen aus Krisengebieten sind weltweit auf der Flucht, Hunderttausende von ihnen mittlerweile in Deutschland eingetroffen. Ihre Integration bedeutet für unsere Zivilgesellschaft sowie für die Geflüchteten selbst eine enorme Aufgabe, birgt aber auch die wertvolle Chance, sich durch kulturelle Vielfalt reichhaltiger und zukunftsfähiger zu entwickeln. Ganz unterschiedliche Projekte an unzähligen Orten geben Antworten auf diese Herausforderung und erarbeiten ergänzend zu bestehenden Unterstützungsformen der öffentlichen Hand Lösungsansätze. Ihr Engagement für eine gelingende Integration sowie für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt will der Fonds „Auf Augenhöhe“ fördern.

Dazu stärkt er unter anderem Initiativen, die von Bürgerstiftungen sowie den Houses of Resources (HoR) ins Leben gerufen und begleitet werden. Diese Organisationen sind wichtige Knotenpunkte für ehrenamtlich engagierte Menschen und ermöglichen ein ebenso koordiniertes wie qualifiziertes Handeln. Sie verfügen über bewährte Strukturen, sind regional gut vernetzt und wissen, was vor Ort wirklich benötigt wird.

Der Fonds möchte auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, Unterstützungsmöglichkeiten und Begegnungen so zu gestalten, dass Unterschiede respektiert werden und mehr Gleichheit im sozialen Leben entsteht. Ein vorurteilsfreies Aufeinanderzugehen ist hierbei der Leitimpuls. So versteht sich der Fonds nicht nur als helfende Geste in Richtung der Geflüchteten und Angekommenen, sondern vielmehr auch als Ausgangspunkt für wertschätzende Dialoge und Beziehungen. Im Kern steht der Fonds deshalb für Frei- bzw. Gestaltungsräume statt für Programme – und setzt sich dadurch von den meisten anderen Hilfsangeboten ab.

Der von der Software AG – Stiftung (SAGST) aufgelegte und von dem GLS Treuhand e. V. betriebene Fonds ist dabei als übergreifende Plattform zu betrachten, die Ideengeber:innen und Macher:innen vernetzt. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie den HoR inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Partnern sowie engagierten Menschen.

Konkret unterstützt das freilassende Format – das sich mit Förderungen bis zu 1.000 Euro auch direkt an gemeinnützige Akteur:innen ohne Anbindung an Bürgerstiftungen und HoR richtet – vielfältige Ansätze, in denen sich Alteingesessene und Neudazugekommene zum Beispiel über Kunst und Esskultur, Bewegung oder Natur sowie mittels Medien begegnen. Die geförderten Projekte können von Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen bis hin zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen reichen sowie unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments umfassen. Die einzige inhaltliche Vorgabe: Im Mittelpunkt sollte stets ein respektvoller und zugewandter Umgang, das heißt ein ehrliches Für- und Miteinander auf Augenhöhe, stehen.

In diesem Sinne förderfähig sind beispielsweise Initiativen, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen möglich machen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und durch geeignetes Coaching oder Supervisionen für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. Solche Ansätze schließen auch ehemalige Flüchtlinge ein, die durch ihre Erfahrungen und Kompetenzen eine wichtige Brücke bilden können. Ferner haben unter anderem interkulturelle Trainings, ehrenamtliche Sprachkurse sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis Aussicht auf Unterstützung. Außerdem fördert der Fonds Integrationsmaßnahmen, die bestehende Hilfen sinnvoll ergänzen oder in Bereichen wirken, in denen staatliche Subventionen bzw. Regelleistungen nicht greifen.

Nicht über den Fonds finanziert werden können hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten sowie reine Sprachkurse, schulische Maßnahmen oder Kurzprojekte wie Events, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen.