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Unbürokratische Förderung für Projekte, die Menschen verbinden – Fonds „Auf Augenhöhe“

Antrag an den Fonds „Auf Augenhöhe“

Förderung von Begegnung, Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt

Seit 2016 fördert der Fonds „Auf Augenhöhe“ niedrigschwellig Projekte mit bis zu 5.000 Euro, die Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Flucht- oder Migrationsgeschichte ermöglichen. Ziel ist es, durch gemeinsame Aktivitäten Räume für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen – offen für alle, unabhängig von Herkunft, kulturellem Hintergrund oder sozialem Status.

Bewerben können sich Bürgerstiftungen und Houses of Resources (HoR) zusammen mit ihren gemeinnützigen Partnerorganisationen, wenn sie kreative Ideen für ein lebendiges Miteinander umsetzen. Ob beim Kochen, in Bewegung, beim Streifzug durch die Natur oder auf der Theaterbühne – der Fonds unterstützt genau solche Erlebnisse, die Menschen verbinden und Gemeinschaft erfahrbar machen.

Neu: Direktförderung bis zu 1.000 Euro

Gemeinnützige Akteur:innen ohne Anbindung an eine Bürgerstiftung oder ein HoR können künftig direkt und unkompliziert Fördermittel beantragen. Die neu eingeführte Direktförderung stellt hierfür bis zu 1.000 Euro pro Projekt bereit und soll insbesondere kleinere Vorhaben und lokale Initiativen stärken. Diese Fördermöglichkeit ist zunächst bis Ende Q1/2026 befristet und kann pro Projekt nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Die Bearbeitung der Förderanträge für den Fonds „Auf Augenhöhe“ übernimmt der GLS Treuhand e. V. Weitere Informationen zum Fonds finden sich unter: www.fonds-auf-augenhoehe.de

Förderbedingungen auf einen Blick

  • Zielsetzung: Förderung von Vielfalt, Respekt und gesellschaftlichem Miteinander über Projekte, bei denen die Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Fluchtbiografie im Fokus steht.
  • Fördersumme:
    • Neue Projekte: bis zu 5.000 Euro pro Projekt
    • Folgeprojekte: bis zu 3.000 Euro für die Weiterentwicklung oder Wiederholung eines bereits geförderten Projekts – basierend auf bisherigen Erfahrungen und in Zusammenarbeit mit den bestehenden Partnerorganisationen (nur nach Vorliegen des Verwendungsnachweises)
    • Direktförderung: bis zu 1.000 Euro für gemeinnützige Akteur:innen – eine Partnerschaft mit Bürgerstiftungen oder HoR ist nicht erforderlich

Die Antragstellenden legen die Höhe der Fördersumme im Antrag selbst fest. Sie bemisst sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Projekts. Die genannten Maximalbeträge bilden die Obergrenzen und müssen nicht ausgeschöpft werden. Bis zu 10 Prozent der Fördersumme – maximal 500 Euro bei neuen Projekten bzw. 300 Euro bei Folgeprojekten – dürfen ohne Zweckbindung verwendet werden, etwa für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beratung von Partnerorganisationen. Diese Regelung gilt nicht für Direktförderungen.

Bitte vor dem Ausfüllen des Antrags bereithalten

Vordruck Bestätigung und Datenschutzerklärung ⬇


  • Unterschriebene Bestätigung und Datenschutzerklärung
  • Aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis (z. B. Freistellungsbescheid)
  • Ggf. Projektunterlagen